Plötzliche Erblindung

Eine plötzlich einsetzende Erblindung ist immer als Notfall anzusehen.
Es gibt Fälle von plötzlicher Erblindung, in denen bei schneller Behandlung wieder ein Sehvermögen eintritt, z.B. bei bestimmten Formen der Netzhautablösung, Hypertensive Retinopathie, Immunmediierte Retinitis, Opticusneuritis, Vergiftung.
Leider gibt es auch Fälle, in denen keine Behandlung möglich ist und das Sehvermögen nicht wieder hergestellt werden kann, z.B. SARDS, Vergiftung.
Mithilfe der indirekten Ophthalmoskopie und eventuell weiterführenden Untersuchungen (ERG, CT, Kernspin) wird die Diagnose gestellt und gegebenenfalls eine Behandlung eingeleitet.

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